Öffnungszeiten
Die Praxis ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montag | 8:30-12:30, 14-17 Uhr |
Dienstag, Donnerstag | 8:30-12:30, 14-17:30 Uhr |
Mittwoch, Freitag | 8:30-12:30 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Sie können sich außerhalb dieser Zeiten an den kassenärztlichen Notdienst wenden.
Dieser findet in der HNO-Klinik des Universitätsklinikums Münster statt (Kardinal-von-Galen-Ring 10).
Terminvereinbarung und Organisatorisches
- Unsere Sprechstunde ist eine reine Terminsprechstunde.
- Für einen möglichst reibungslosen Praxisablauf bitten wir um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0251-44629, online oder persönlich in der Praxis. Anfragen nach Terminen via E-Mail können nicht beantwortet werden.
- Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Videochats mit Dr. Möllers Befunde und Beschwerden zu besprechen.
- Unser Terminplanungskonzept ermöglicht uns, auch kurzfristigen Terminwünschen nachzukommen. Hierzu ist erforderlich, dass im Falle einer Verhinderung der Termin aber auch abgesagt wird. Sagen Sie bitte möglichst rechtzeitig, und nicht per E-Mail ab!
- Ohne Termin muss eine Wartezeit eingeplant werden. Kommen Sie bitte, im eigenen Interesse, nicht ohne Termin in die Praxis.
- Bitte bringen Sie zur Behandlung Ihre gültige Versichertenkarte und, sofern vorhanden, einen Überweisungsschein und Vorbefunde mit. Zur Zeit besteht die behördliche Anordnung zum Tragen einer FFP2-Mund-Nasen-Maske (s.u.).
- Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Terminvereinbarung.
- Leider werden in letzter Zeit des öfteren vereinbarte Termine nicht wahrgenommen. Daher folgende Bitte: Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können - sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig ab! Nur dann haben wir die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben! Bei wiederholtem nicht-Wahrnehmen von Terminen behalten wir uns vor, weitere Behandlungen (ausser im Notfall) abzulehnen!
Es gilt bundesweit in Arztpraxen die Verpflichtung, eine FFP-2-Maske zu tragen, eine OP-Maske ist nicht ausreichend. Bitte denken Sie deshalb daran, Ihre Maske zum Termin mitzubringen. Wir können Ihnen leider keine Maske zur Vefügung stellen!
Ich bitte um Verständnis, dass es sich bei der Maskenpflicht um eine bundesweit gültige Verordnung der Bundesregierung handelt, und dass wir angewiesen sind, dies auch durchzuführen. Bitte seien Sie sogut und lassen Ihr eventuelles Missfallen nicht bei meinen Mitarbeiterinnen aus.